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Teilnahmebedinungen des Aachener Firmenlaufs


§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

  1. Der 11. Aachener Firmenlauf am 20. September 2024 wird durch den Veranstalter AachenerFirmenlauf gUG (haftungsbeschränkt) durchgeführt.
  2. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen der Firma und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Firma.
  3. Teilnehmer im Sinne dieser Bestimmungen ist der jeweilige Läufer.
  4. Firma im Sinne dieser Bestimmungen ist das Unternehmen, bei dem die Teilnehmer beschäftigt sind und für das sie am 11. Aachener Firmenlauf teilnehmen.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

  1. Die Firma verpflichtet sich, nur solche Teilnehmer zur Teilnahme am 11. Aachener Firmenlauf zu melden, die die in der Anlage „Informationen für die Teilnehmer“ aufgeführten Bedingungen akzeptierten.
  2. Startberechtigt ist jeder, der am Tag des Aachener Firmenlaufs das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  3. Sportgeräte, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind an der Veranstaltung nicht zugelassen.
  4. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter der Firma vor Beginn der Veranstaltung bekannt.Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrags besteht in diesen Fällen nicht. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
  5. CoSchVo (Coronaschutzverordnung) des Aachener Firmenlauf: Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist während des Laufes nicht zu empfehlen. Während des Laufes ist jeder Läufer für das einhalten des Mindestabstandes zueinander selber verantwortlich.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

  1. Jede Firma registriert sich zunächst als teilnehmende Firma beim Aachener Firmenlauf und benennt einen Ansprechpartner/Koordinator, den „Firmenkapitän“. Jede Firma kann nach erfolgreicher Registrierung ein oder mehrere Teams erstellen, etwa ein 4,8-km-Team, 7,2-km-Team, 9,6-km-Team, Abteilungsteams, etc. Der Firmenkapitän koordiniert die Teams innerhalb der Firma. Der Firmenkapitän kann als Mitglied eines Teams mitlaufen oder aber auch rein organisatorisch tätig sein.
  2. Die Anmeldung ist nur per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet möglich. Anmeldungen per Post (in schriftlicher Form), Telefax oder E-Mail werden nicht angenommen.
  3. Mit der Anmeldung ist der Teilnehmerbeitrag zur Zahlung fällig. Die Höhe des Teilnehmerbeitrags ist vom Zeitpunkt der Anmeldung abhängig.
  4. Zahlungen können per Überweisung oder einmaliger Einzugsermächtigung (SEPA Basis-Mandat) erfolgen. Anmeldungen mit der gewählten Zahlungsart Überweisung werden ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages nicht angenommen. Stornierungskosten, die aufgrund fehlerhafter Bank- bzw. Kontoangaben in der Anmeldung oder durch Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten der Firma.
  5. Zeit und Ort der Ausgabe der Startnummern werden dem Firmenkapitän vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail bekannt gegeben.
  6. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht wurden, er einer Sperre durch den Deutschen Leichtathletikverband (DLV) bzw. der International Association of Athletics Federations (IAAF) unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrags besteht in diesen Fällen nicht.
  7. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
  8. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt der Firma jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.
  9. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten (z.B. bei höherer Gewalt, vgl. §4 Abs. 1), findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz.
  10. Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 4 Haftungsausschluss

  1. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. Unwetter (Sturm, Hochwasser etc.), Attentatsdrohungen, Feuer o.ä.) berechtigt, oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der Firma oder dem Teilnehmer.
  2. Der Veranstalter haftet nur für Schäden bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Veranstalters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Veranstalters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  3. Trägt die teilnehmende Firma den Teilnehmerbeitrag für ihre Mitarbeiter, obliegt die steuerrechtliche und sozialrechtliche Beurteilung allein der Firma. Etwaige Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung sind von der Firma selbst geltend zu machen. Der Veranstalter ist nicht rechtsberatend tätig und schließt jegliche diesbezügliche Haftung aus.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

  1. Die bei Anmeldung von der Firma angegebenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung und Kontaktaufnahme notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Neben dem Veranstalter haben die Organisatoren BARMER, Sporthaus Drucks GmbH & Co KG und MedAix Training GmbH sowie die Firma Teamsoft-Sportzeit zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet Zugriff auf diese Daten. Die hinterlegten Kontaktdaten werden zum Zwecke der Mitteilung veranstaltungsrelevanter Informationen genutzt.
  2. Der Teilnehmer ist berechtigt, der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er hat dies dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Mit dem Widerspruch entfällt insbesondere die Möglichkeit von Einträgen in der Starter- und Ergebnisliste sowie der Zeitmessung.
  3. Personenbezogene Daten werden nach § 2a Absatz 1 der (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) zur Rückverfolgbarkeit sichergestellt.

§ 6 Zeitmessung und regelwidriges Verhalten

  1. Die Zeitmessung beim Aachener Firmenlauf wird von der Firma Teamsoft-Sportzeit durchgeführt.
  2. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln des DLV und der IAAF entsprechend.
  3. Sollte die Firma oder der Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte werbliche Aktivitäten o. ä. nutzen, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht teilnehmen zu lassen bzw. diese Teilnehmer(-gruppe) durch das Streckenpersonal von der Strecke zu nehmen.
  4. Bei jeder in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen und vorgenommenen Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrags.

§ 7 Allgemeines

  1. Sollte eine Regelung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. Gerichtsstand ist Aachen. Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, den Teilnehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.